Feuerverbot Grillplatz Alte Säge
Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt am 08. Juli 2026 mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe erlassen (Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe | Kanton Thurgau).
Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt. Es gilt deshalb ein vorübergehendes Verbot für das Entfachen von Feuern oder das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern um die Wälder. Deshalb ist es derzeit untersagt den Grill im Areal der Alten Säge in Betrieb zu setzten. Wir bitten um Verständnis für diese Massnahme. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.
